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Praxisklinik
Nikolausberger Weg 43
37073 Göttingen

Fon: 0551 / 38 42 03 70
Fax: 0551 / 38 42 03 79

Mail: empfang(at)pk43.de (allgemeine Anfragen)


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Mo. - Fr.:
8:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung
 

Qualitätsmanagement
zertifiziert nach
DIN ISO 9001:2015

F.A.Q.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

  

Welche Unterlagen muss ich zur Anästhesie-Vorbesprechung mitbringen?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Warum muss ich vor einer Operation nüchtern bleiben?

Nur so lässt sich zuverlässig verhindern, dass im Rahmen einer Anästhesie Magensaft oder Mageninhalt über die Speiseröhre aufsteigt und im ungünstigsten Fall wegen fehlender Rachenreflexe in die Atemwege geraten kann (sog. "Aspiration").

Dies könnte zu schweren Verätzungen der Atemwege, schweren Lungenentzündungen oder zum Lungenversagen führen!

Zu Ihrer eigenen Sicherheit halten Sie deshalb bitte folgende Regeln unbedingt ein:

  • Aufnahme fester Nahrung oder auch dickflüssiger Getränke muss mehr als 6 Stunden vor Ihrem Narkosetermin liegen (oft bedeutet das, dass Sie am Vorabend der Operation die letzte Mahlzeit zu sich nehmen)
  • Die Nahrung sollte leicht verdaubar sein: keine großen Mengen, wenig Fett.
  • Klare Flüssigkeiten in geringen Mengen dürfen bis zu 2 Stunden vor Ihrem Termin getrunken werden, beispielsweise zur Einnahme von Medikamenten.
  • Hier gilt die Regel: 200 ml (kleines Glas) Wasser, Tee oder schwarzer Kaffee ohne Milch sind erlaubt.
  • Bei Kindern gelten angepasste Regeln, die im Vorgespräch genau erläutert werden.
Was ist ein Pulsoximeter?

Mit diesem Gerät (s. Foto) können wir den Sauerstoffgehalt der roten Blutkörperchen und den Puls messen. Hierdurch sichern wir jederzeit die Sauerstoffversorgung des Körpers.

 

Welche Medikamente darf ich vor einer Operation nehmen, welche muss ich weglassen?

Hierzu beraten wir Sie individuell.

Es ist dafür notwendig, dass Sie eine aktuelle Aufstellung Ihrer derzeit eingenommenen Medikamente bereithalten, wenn Sie mit uns die Operation bzw. Anästhesie besprechen.

Ihr Hausarzt druckt Ihnen in der Regel hierzu einen "Medikamentenplan" aus.

Warum brauche ich Abholung und Betreuung für 24 Stunden nach der OP?

Bei der Anästhesie werden sehr wirksame Medikamente benutzt, die das Bewußtsein und die Kritikfähigkeit sowie die Koordination auch noch nach Stunden beeinträchtigen können.

Darum ist es nicht gestattet

  • innerhalb der ersten 24 Stunden aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen
  • wichtige Entscheidungen zu treffen
  • wichtige Rechtsgeschäfte zu tätigen
  • Alkohol zu trinken
  • Medikamente ohne ärztlichen Rat einzunehmen
Warum / wann muss ich bei zahnärztlichen Behandlungen die Anästhesie privat bezahlen?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Narkose für zahnärztliche Behandlungen nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden dürfen.

Ausnahmen gelten nur für

  • Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen
  • Patienten, bei denen aufgrund einer diagnostizierten Zahnbehandlungsphobie eine zeitnah notwendige zahnärztliche Behandlung nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann – die Diagnose „Zahnbehandlungsphobie“ stellt ausschließlich der Facharzt (Psychiater oder Neurologe)
  • Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer körperlichen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen
  • Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann

Keine Kostenübernahme durch Krankenkasse
Es gibt Fälle, in denen eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig ist, aber vom Patienten gewünscht wird. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller vier Weisheitszähne. Die Behandlung kann normalerweise in mehreren Sitzungen erfolgen, wobei eine örtliche Betäubung jeweils ausreicht. Wünscht der Patient jedoch, dass alle vier Zähne in einer Sitzung entfernt werden, kann eine Vollnarkose sinnvoll oder sogar erforderlich sein. Für solche „Wunschnarkosen“ darf die Kasse aber nicht aufkommen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Vollnarkose als Privat- leistung durchführen zu lassen.  Auf Wunsch erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag hierzu.

Wie gelingt der Schutz vor Corona-Infektion?

Die Praxisklinik verfügt über ein kontinuierlich überarbeitetes Hygienekonzept. Dies nimmt regelmäßig die Entwicklungen der Pandemie ins Visier und gibt Richtlinien zum Verhalten vor. Unter anderem werden geregelt

  • Zugangsbeschränkungen (nur Patienten und medizinisch unbedingt notwendige Begleiter dürfen die Praxisklinik betreten); Ampelsystem und Zugangsschleusen
  • Einsatz von Luftfilteranlagen und Regeln für Lüften
  • Tragen von Hygienemasken
  • Durchführung regelmäßiger Tests für Mitarbeiter und Patienten
  • Durchführung und Empfehlung von Impfungen und Kontrollen hierzu
  • Abstandsregeln

und viele andere Punkte, die im Hintergrund zu Ihrer Sicherheit beachtet werden.

Leider ist durch diese Maßnahmen der "Komfort" und die Niedrigschwelligkeit unserer Praxis nicht mehr im gewohnten Maß gegeben. Wir bitten um Verständnis, denn die Sicherheitsaspekte müssen zur Zeit höher gewichtet werden.

 

 

 

 

 

 

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Stand: 27. August 2021