Praxisklinik
Nikolausberger Weg 43
37073 Göttingen
Fon: 0551 / 38 42 03 70
Fax: 0551 / 38 42 03 79
Mail: empfang(at)pk43.de (allgemeine Anfragen)
Mo. - Fr.:
8:00 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Qualitätsmanagement
zertifiziert nach
DIN ISO 9001:2015
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Nur so lässt sich zuverlässig verhindern, dass im Rahmen einer Anästhesie Magensaft oder Mageninhalt über die Speiseröhre aufsteigt und im ungünstigsten Fall wegen fehlender Rachenreflexe in die Atemwege geraten kann (sog. "Aspiration").
Dies könnte zu schweren Verätzungen der Atemwege, schweren Lungenentzündungen oder zum Lungenversagen führen!
Zu Ihrer eigenen Sicherheit halten Sie deshalb bitte folgende Regeln unbedingt ein:
Mit diesem Gerät (s. Foto) können wir den Sauerstoffgehalt der roten Blutkörperchen und den Puls messen. Hierdurch sichern wir jederzeit die Sauerstoffversorgung des Körpers.
Hierzu beraten wir Sie individuell.
Es ist dafür notwendig, dass Sie eine aktuelle Aufstellung Ihrer derzeit eingenommenen Medikamente bereithalten, wenn Sie mit uns die Operation bzw. Anästhesie besprechen.
Ihr Hausarzt druckt Ihnen in der Regel hierzu einen "Medikamentenplan" aus.
Bei der Anästhesie werden sehr wirksame Medikamente benutzt, die das Bewußtsein und die Kritikfähigkeit sowie die Koordination auch noch nach Stunden beeinträchtigen können.
Darum ist es nicht gestattet
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Narkose für zahnärztliche Behandlungen nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden dürfen.
Ausnahmen gelten nur für
Keine Kostenübernahme durch Krankenkasse
Es gibt Fälle, in denen eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig ist, aber vom Patienten gewünscht wird. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller vier Weisheitszähne. Die Behandlung kann normalerweise in mehreren Sitzungen erfolgen, wobei eine örtliche Betäubung jeweils ausreicht. Wünscht der Patient jedoch, dass alle vier Zähne in einer Sitzung entfernt werden, kann eine Vollnarkose sinnvoll oder sogar erforderlich sein. Für solche „Wunschnarkosen“ darf die Kasse aber nicht aufkommen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Vollnarkose als Privat- leistung durchführen zu lassen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag hierzu.
Die Praxisklinik verfügt über ein kontinuierlich überarbeitetes Hygienekonzept. Dies nimmt regelmäßig die Entwicklungen der Pandemie ins Visier und gibt Richtlinien zum Verhalten vor. Unter anderem werden geregelt
und viele andere Punkte, die im Hintergrund zu Ihrer Sicherheit beachtet werden.
Leider ist durch diese Maßnahmen der "Komfort" und die Niedrigschwelligkeit unserer Praxis nicht mehr im gewohnten Maß gegeben. Wir bitten um Verständnis, denn die Sicherheitsaspekte müssen zur Zeit höher gewichtet werden.