Praxisklinik
Nikolausberger Weg 43
37073 Göttingen
Fon: 0551 / 38 42 03 70
Fax: 0551 / 38 42 03 79
Mail: empfang(at)pk43.de (allgemeine Anfragen)
Mo. - Fr.:
8:00 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Qualitätsmanagement
zertifiziert nach
DIN ISO 9001:2015
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Sie erreichen die Praxisklinik mit folgenden Buslinien: 41 42 160 170 150
Die Vorstellung, in einer Narkose plötzlich aufzuwachen oder Schmerzen zu erleiden, ohne sich mitteilen zu können, macht vielen Menschen ein ungutes Gefühl. Neben unserer klinischen Erfahrung aus vielen tausend durchgeführten Anästhesien können wir Ihnen aber auch eine zusätzliche Überwachungsmethode bieten, die dies Problem noch sicherer verhindern hilft.
Wir überwachen auf Wunsch Ihre Schlaftiefe während der Anästhesie zusätzlich zu den herkömmlichen Methoden mit Unterstützung eines EEG (Elektroenzephalogramm).
+ Was ist ein EEG
Ein EEG misst Ihre Hirnstromaktivität während der Operation
+ Wofür ist ein EEG notwendig
Eine schonende Narkoseführung:
Durch das EEG wird der bei Ihnen notwendige Bedarf an Narkosemitteln durch miniaturisierte Überwachungsgeräte ermittelt.
Wie oben bereits aufgeführt wird mittels EEG die Schlaftiefe kontrolliert, was einer zu tiefen oder zu flachen Narkose und der Gefahr von Wachheits-Situationen präveniert.
+ Welche Patienten profitieren insbesondere durch den Einsatz von Elektroenzephalograpie
Kinder, ältere Patienten und Patienten mit Begleiterkrankungen profitieren besonders von einer schonenden Narkoseführung, nicht zuletzt, weil hierunter das perioperative Risiko gesenkt wird.
(lt. Ergebnissen unabhängiger Studien der Fachliteratur aus den letzten Jahren)
Die EEG-Untersuchung der Narkosetiefe ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich um eine gesondert zu berechnende Leistung.
Privatversicherte erhalten in der Regel eine Erstattung der Kosten durch ihre Versicherung.
Gesetzlich Krankenversicherte können versuchen, die Behandlungskosten bei der Krankenkasse erstatten zu lassen. Meist müssen sie jedoch selbst getragen werden.
Die Kosten werden beim Aufklärungsgespräch fällig und gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Nr. 827A berechnet.